Eberhard von Weiler zu Altenburg entlässt auch als Bevollmächtigter seines Bruders Hans Bärbel Engler, Ehefrau des Stephan Stüss "zum stüssen" und Tochter des Hans Engler und der Anna Achberger, beide zu Scheidegg, gegen Zahlung von 15 lb d, deren Empfang er hiermit zugleich quittiert, aus ihrer beider Leibherrschaft. Auch namens ihrer Erben entbindet der Aussteller genannte Bärbel von ihrem Eid, spricht sie mit Leib und Gut und ihren künftigen Kindern von ihrer Eigenschaft und den daraus resultierenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen frei und gestattet ihr ab sofort die freie Wahl von Wohnsitz, Obrigkeit und Bürgerrecht, wobei er für die Zukunft von ihrer Seite weitere Forderungen und Ansprüche gegen sie ausschließt. Außerdem ist bedungen worden, dass Bärbel, falls sie je mit den Ausstellern, deren Eigenleuten oder Hintersassen in Rechtsstreitigkeiten geraten sollte, in jedem Fall deren ordentlichen Gerichtsstand respektieren muss und dieselben nicht vor fremden Gerichten belangen darf, und dass sie sich für liegende Güter, die ihr von Eigenleuten oder Hintersassen der Aussteller erblich anfallen, in Geld abfinden lassen bzw. ein Lösungsrecht der Leute der Aussteller an diesen Gütern akzeptieren muss.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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