Eberhard von Weiler zu Altenburg entlässt auch als Bevollmächtigter seines Bruders Hans Bärbel Engler, Ehefrau des Stephan Stüss "zum stüssen" und Tochter des Hans Engler und der Anna Achberger, beide zu Scheidegg, gegen Zahlung von 15 lb d, deren Empfang er hiermit zugleich quittiert, aus ihrer beider Leibherrschaft. Auch namens ihrer Erben entbindet der Aussteller genannte Bärbel von ihrem Eid, spricht sie mit Leib und Gut und ihren künftigen Kindern von ihrer Eigenschaft und den daraus resultierenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen frei und gestattet ihr ab sofort die freie Wahl von Wohnsitz, Obrigkeit und Bürgerrecht, wobei er für die Zukunft von ihrer Seite weitere Forderungen und Ansprüche gegen sie ausschließt. Außerdem ist bedungen worden, dass Bärbel, falls sie je mit den Ausstellern, deren Eigenleuten oder Hintersassen in Rechtsstreitigkeiten geraten sollte, in jedem Fall deren ordentlichen Gerichtsstand respektieren muss und dieselben nicht vor fremden Gerichten belangen darf, und dass sie sich für liegende Güter, die ihr von Eigenleuten oder Hintersassen der Aussteller erblich anfallen, in Geld abfinden lassen bzw. ein Lösungsrecht der Leute der Aussteller an diesen Gütern akzeptieren muss.
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Eberhard von Weiler zu Altenburg entlässt auch als Bevollmächtigter seines Bruders Hans Bärbel Engler, Ehefrau des Stephan Stüss "zum stüssen" und Tochter des Hans Engler und der Anna Achberger, beide zu Scheidegg, gegen Zahlung von 15 lb d, deren Empfang er hiermit zugleich quittiert, aus ihrer beider Leibherrschaft. Auch namens ihrer Erben entbindet der Aussteller genannte Bärbel von ihrem Eid, spricht sie mit Leib und Gut und ihren künftigen Kindern von ihrer Eigenschaft und den daraus resultierenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen frei und gestattet ihr ab sofort die freie Wahl von Wohnsitz, Obrigkeit und Bürgerrecht, wobei er für die Zukunft von ihrer Seite weitere Forderungen und Ansprüche gegen sie ausschließt. Außerdem ist bedungen worden, dass Bärbel, falls sie je mit den Ausstellern, deren Eigenleuten oder Hintersassen in Rechtsstreitigkeiten geraten sollte, in jedem Fall deren ordentlichen Gerichtsstand respektieren muss und dieselben nicht vor fremden Gerichten belangen darf, und dass sie sich für liegende Güter, die ihr von Eigenleuten oder Hintersassen der Aussteller erblich anfallen, in Geld abfinden lassen bzw. ein Lösungsrecht der Leute der Aussteller an diesen Gütern akzeptieren muss.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 2782
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 II Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe
Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe >> Leibeigenschaftsbriefe >> 1500-1549
Zwischen 1522 Januar 1 und 1522 Dezember 31
14,5 x 30,7 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Eberhard von Weiler
Empfänger: Bärbel Engler
Siegler: Der Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel anhängend, beschädigt
Vermerke: Rückvermerk
Empfänger: Bärbel Engler
Siegler: Der Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel anhängend, beschädigt
Vermerke: Rückvermerk
Achberger, Anna
Engler, Bärbel
Engler, Hans
Stüss, Stephan
Weiler, Eberhard von
Weiler, Hans von
Altenburg : Weiler-Simmerberg LI
Scheidegg LI
Stüssen (Siedlunsname) LI(?)
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 3:30 PM CET
Hierarchy
Hierarchy detail view
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- Augustinerkloster Kreuzlingen - Restituierte Klöster (Archival tectonics)
- Weingarten, Benediktinerkloster (Archival holding)
- Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe (Archival holding)
- Leibeigenschaftsbriefe (Classification)
- 1500-1549 (Classification)