Urteilsspruch des Propsts zu Ellwangen Pfalzgraf Heinrich in der Streitsache zwischen dessen Hintersassen zu Obersontheim, Peter Näf genannt Müller, als Kläger, und Dekan und Kapitel des Stifts Comburg, als Beklagten, wegen Schadensersatz wegen Nichthaltung eines von seinem Vorfahren weiland Heinz Näf, Bürger zu Hall und Keller zu Comburg, gestifteten Jahrtags, wonach das genannte Stift an Peter Näf 15 Gulden bezahlt, dieser dagegen dem Stift Comburg den Stiftungsbrief ausliefert

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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