mandati de solvendo summam capitalem cum interesse ac refundendo damna et expensas aut dimittendo hypothecam sine clausula. Darlehensforderung. Die Kl. hatten der verstorbenen Friederike Augusta, Gräfin von Schönburg, 1738 ein verzinsliches Darlehen in Höhe von 3.000 rheinischen Gulden gewährt, und diese hatte ihnen zur Sicherheit ihren Anteil an den Gefällen der Grafschaft Limpurg in den Herrschaften Sontheim und Speckfeld abgetreten. Die Kl. behaupten, zwischen 1742 und 1760 seien die fälligen Zinsen, insgesamt 2.975 Gulden, nicht gezahlt worden. Der Bekl. behauptet, die Verpfändung der Gefälle sei durch eine "fideicommiss-ordination" ausgeschlossen, und ist der Ansicht, sie sei deshalb unwirksam. Einsetzung des Ludwig, Fürst von Hohenlohe-Bartenstein, des Christian Friedrich Carl Alexander, Markgraf von Brandenburg-Ansbach, und des Adam Friedrich Joseph, Bischof von Bamberg und Würzburg, als Exekutionskommissare.

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Sächsisches Staatsarchiv
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