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Graf Hermann der Jüngere von Henneberg beurkundet: Die Gebrüder Konrad und Berthold Knurlin wollen in den Deutschen Orden eintreten. Aus diesem Anlass haben sie dem Komtur und den Brüdern der Deutschordenskommende in Münnerstadt ("Munrichstat") ihren Hof in der Stadt ("opidum") Münnerstadt bei der Lauer ("prope aquam dictam Lu/e/re") mit allen Zugehörungen als Almosen übergeben. Diesen Hof haben sie bisher von dem Ritter Albert Knurlin und seinem Bruder Sigewin als deren Eigengut zu Lehen getragen, weshalb diese der Schenkung auch ausdrücklich zugestimmt haben. Der Graf von Henneberg bestätigt nun diese Schenkung und überträgt alle Rechte, die ihm eventuell an diesem Hof zustehen könnten, auf die Kommende. Er tut dies insbesondere auch aus dem Grund, weil schon seine Vorfahren Eigengüter in der Stadt Münnerstadt geistlichen Institutionen und insbesondere der Deutschordenskommende dort geschenkt haben. Zeugen: Die Ritter Otto von Schletten und Albert Knurlin sowie Karl von Ostheim, Karl von Lauer ("Lure"), K[onrad] von Manau ("Mandauwe"), K[onrad] Klupfel, Ber[thold] Prel, der Schultheiß [zu Münnerstadt] Heinrich und Her[mann] Eckerich. Datum 1283 in vigilia beati Laurentii martiris. Aussteller: Graf Hermann von Henneberg. Empfänger: Deutschordenskommende Münnerstadt

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Staatsarchiv Würzburg
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