Graf Hermann der Jüngere von Henneberg beurkundet: Die Gebrüder Konrad und Berthold Knurlin wollen in den Deutschen Orden eintreten. Aus diesem Anlass haben sie dem Komtur und den Brüdern der Deutschordenskommende in Münnerstadt ("Munrichstat") ihren Hof in der Stadt ("opidum") Münnerstadt bei der Lauer ("prope aquam dictam Lu/e/re") mit allen Zugehörungen als Almosen übergeben. Diesen Hof haben sie bisher von dem Ritter Albert Knurlin und seinem Bruder Sigewin als deren Eigengut zu Lehen getragen, weshalb diese der Schenkung auch ausdrücklich zugestimmt haben. Der Graf von Henneberg bestätigt nun diese Schenkung und überträgt alle Rechte, die ihm eventuell an diesem Hof zustehen könnten, auf die Kommende. Er tut dies insbesondere auch aus dem Grund, weil schon seine Vorfahren Eigengüter in der Stadt Münnerstadt geistlichen Institutionen und insbesondere der Deutschordenskommende dort geschenkt haben. Zeugen: Die Ritter Otto von Schletten und Albert Knurlin sowie Karl von Ostheim, Karl von Lauer ("Lure"), K[onrad] von Manau ("Mandauwe"), K[onrad] Klupfel, Ber[thold] Prel, der Schultheiß [zu Münnerstadt] Heinrich und Her[mann] Eckerich. Datum 1283 in vigilia beati Laurentii martiris. Aussteller: Graf Hermann von Henneberg. Empfänger: Deutschordenskommende Münnerstadt
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Graf Hermann der Jüngere von Henneberg beurkundet: Die Gebrüder Konrad und Berthold Knurlin wollen in den Deutschen Orden eintreten. Aus diesem Anlass haben sie dem Komtur und den Brüdern der Deutschordenskommende in Münnerstadt ("Munrichstat") ihren Hof in der Stadt ("opidum") Münnerstadt bei der Lauer ("prope aquam dictam Lu/e/re") mit allen Zugehörungen als Almosen übergeben. Diesen Hof haben sie bisher von dem Ritter Albert Knurlin und seinem Bruder Sigewin als deren Eigengut zu Lehen getragen, weshalb diese der Schenkung auch ausdrücklich zugestimmt haben. Der Graf von Henneberg bestätigt nun diese Schenkung und überträgt alle Rechte, die ihm eventuell an diesem Hof zustehen könnten, auf die Kommende. Er tut dies insbesondere auch aus dem Grund, weil schon seine Vorfahren Eigengüter in der Stadt Münnerstadt geistlichen Institutionen und insbesondere der Deutschordenskommende dort geschenkt haben. Zeugen: Die Ritter Otto von Schletten und Albert Knurlin sowie Karl von Ostheim, Karl von Lauer ("Lure"), K[onrad] von Manau ("Mandauwe"), K[onrad] Klupfel, Ber[thold] Prel, der Schultheiß [zu Münnerstadt] Heinrich und Her[mann] Eckerich. Datum 1283 in vigilia beati Laurentii martiris. Aussteller: Graf Hermann von Henneberg. Empfänger: Deutschordenskommende Münnerstadt
Deutscher Orden Kommende Münnerstadt Urkunden 1283 August 9
StA Würzburg: Würzburger Urkunden 82 / 25; Würzburger Urkunden 8357
Deutscher Orden, Kommende Münnerstadt Urkunden 1283 August 9
Registratursignatur/AZ: P (16. Jh.)
Registratursignatur/AZ: 10 (18. Jh.)
Registratursignatur/AZ: N. 10 in fasc. 2A lat. 82 cist. W (18. Jh.)
Registratursignatur/AZ: Nro. 10 (19. Jh.)
Deutscher Orden Kommende Münnerstadt Urkunden
Deutscher Orden Kommende Münnerstadt Urkunden >> Einzelregestierung von Urkunden
1283 August 9
Pergament
Urkunden
ger
Besiegelung/Beglaubigung: Graf von Henneberg; an Pergamentstreifen anhängend, leicht besch.
Überlieferung: Original
Literatur: Repertorium: Rep. 1, Bd. 7, S. 357
Vermerke: Inhaltsangabe (14./15. Jh.)
Typ: 1283 August 9
Medium: A = Analoges Archivalie
Äußere Beschreibung: Überlieferungsart: Ausf.; lat. Beschreibstoff: Perg.
Überlieferung: Original
Literatur: Repertorium: Rep. 1, Bd. 7, S. 357
Vermerke: Inhaltsangabe (14./15. Jh.)
Typ: 1283 August 9
Medium: A = Analoges Archivalie
Äußere Beschreibung: Überlieferungsart: Ausf.; lat. Beschreibstoff: Perg.
Henneberg, Hermann d. J. Graf von
Knurlin, Konrad
Knurlin, Berthold
Knurlin, Albert
Knurlin, Sigewin
Schletten, Otto von
Ostheim, Karl von
Lauer, Karl von
Manau, Konrad von
Klupfel, Konrad
Prel, Berthold
Heinrich, Münnerstadt, Schultheiß
Eckerich, Hermann
Münnerstadt (Lkr. Bad Kissingen), Hof
Münnerstadt (Lkr. Bad Kissingen), Stadt
Münnerstadt (Lkr. Bad Kissingen), Deutschordenskommende, Komtur
Münnerstadt (Lkr. Bad Kissingen), Deutschordenskommende, Brüder
Münnerstadt (Lkr. Bad Kissingen), Schultheiß
Lauer, Gewässer
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.08.2025, 09:55 MESZ
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