Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Lande Rheinland-Pfalz über die Zugehörigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte sowie Medizinalassistenten und Veterinärpraktikanten des Regierungsbezirks Pfalz zur Bayerischen Ärzteversorgung, gesetzlich vertreten durch die Bayerische Versicherungskammer, und über die Zugehörigkeit der Apotheker, vorgeprüften Apothekeranwärter und Kandidaten der Pharmazie des Regierungsbezirks Pfalz zur Bayerischen Apothekerversorgung, gesetzlich vertreten und verwaltet durch die Bayerische Versicherungskammer.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv