Georg Ludwig von Zylnhardt (Zulnhart) zu Widdern und seine Ehefrau Elisabeth von Neipperg bekunden, dass sie den Vettern und Brüdern Reinhard, Bernolph und Schweickard von Gemmingen zu Treschklingen und Bürg eine jährlich auf St. Lucie [= 13. Dezember] nach Bürg, Presteneck oder einem anderen Ort fällige Gült in Höhe von 15 Gulden fränkischer Landeswährung (den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer) aus dem "vierten theil, so wir zu unserm theil am viertelsviertel zu Widern aigenthumblich innhaben", samt Zugehörungen um 300 Gulden Kapital verkauft haben. Die Verkäufer quittieren über die Kaufsumme und setzen den genannten Besitz zu Widdern als Unterpfand. Die Wiederlösung der Gült zum selben Preis bleibt bei vierteljähriger Kündigung auf St. Lucie vorbehalten.