Ludwig Graf zu Stolberg verkauft dem Bernhart Fridrich als Gotteshausmeister der Kirche zu Wertheim für 1000 fl. rh. einen jährlich auf Palmsonntag durch seinen Kellner zu Ortenberg kostenlos nach Frankfurt zu zahlenden Zins von 50 fl. rh. auf seine Kellerei zu Ortenberg und haftet im Notfall auch mit seinen übrigen Gütern. Vorbehalten ist Wiederkaufsrecht, ausübbar mit der Kaufsumme auf Palmsonntag bei vierteljähriger Kündigung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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