Erteilung einer Verwarnung unter gleichzeitiger Aberkennung der Fähigkeit zur Bekleidung von Parteiämtern auf die Dauer von drei Jahren im Ausschlußverfahren gegen den Pg. Fritz DOPP, geb. 25.9.1912, Kiesarbeiter in Gahlen, wegen Verleumdung des Propagandaleiters der Ortsgruppe Gahlen, Gerpheide, sowie wegen Nichtbeachtens einer Ladung des Kreisgerichts