Berechnung der Edelsteine, Kleinodien, Goldes und goldenen Ketten, Bildnisse und Stücken Goldes anzuhängen, goldenen Ringe, des silbernen und vergoldeten Geschirrs, auch Geldes, welches auf des durchlauchtigsten Kurfürsten [Johann Georg III.] zu Sachsen und Burggrafen zu Magdeburg, unseres gnädigsten Herrn, gnädigsten Befehl und Anordnung ein ganzes Jahr über, vom ersten Januar bis zum letzten Dezember 1649 und ferner bis 1652 eingenommen und wieder ausgegeben worden, durch Seiner Kurfürstlichen Durchlaucht dieser Zeit bestellten Oberkämmerer Heinrich von Taube auf Reichstädt [sw. Dippoldiswalde] aufgestellt