Die Priorisse Anna von Gülich und der Konvent von Marienburg zu Neuss beurkunden die Befreiung des Abelshofs zu Lurich von der darauf haftenden Unterpfandsquote respective Währbürgschaft für den Kanon des dortigen Schmidtmannshofs, wogegen 1 Holzgewalt auf dem Herdter Busch von den Erben Schmitmann aufgetragen wurde. G. 1598, am dreutzehenden tage deß Monats Maij. Original, mit Siegel. Nach der Überschrift der kurfürstlichen Befreiung des angekauften Abelsguts scheint dasselbe.