Hans Wolf von Anweil zu Kaltental, württembergischer Haushofmeister, Wolf Jakob Nothaf(f)t von und zu Hochberg, Jörg Wolf von Kaltental zu Aldingen und Maria Magdalena von Hallweil geb. von Freyberg, Witwe, räumen Melchior Jäger von Gärtringen das Recht zur Kündigung des Zinskaufs ein, obwohl es gegen die Reichssatzung von 1548 ist und unbeschadet des Speyrer Deputationsabschieds von 1600.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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