Johann Quade, Herr zu Wickrath, trifft unter nachträglicher Anerkennung des von Elisabeth Beissel von Gymnich (1515, s. Nr. 21) beurkundeten Tauschs mit dem Kloster eine Vereinbarung hinsichtlich der Zehntpflicht resp. Zehntfreiheit beiderseitiger Grundstücke. Mit Siegeln des Ausstellers, des Konvents und zweier Lehnsmannen (Wilhelm Eyffeler und Lorenz Beeck)

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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