Fixierung ungewisser Abgaben von eigenbehörigen Höfen des Gutes Sondermühlen durch eine jeweils auf 30 Jahre festgesetzte, auf dem Roggenpreis basierenden Geldabgabe Enthält: Vollerbe Hüdepohl, Eicken, Wöstenhoff, Aschen, Halberbe Schürmann, Hoyel, Stätte Niekamp, Altenmelle, Erbkotten Lütkemeyer, Altenmelle, Seelhöfer, Altenmelle, Witte, Altenmelle, sowie Markkotten Freese, Hoyel

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Niedersächsisches Landesarchiv
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