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Eberhard Röder von Rodeck, bekennt in seiner Eigenschaft als Verweser der Kaplaneien zu Rodeck, dass das Kloster Allerheiligen einen der genannten Kaplanei geschuldeten Zins von 3 Schilling Straßburger Pfennige, 1 Kappen, 2 Erntehühnern und 10 Eiern mit 20 Gulden abgelöst hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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