Eberhard Röder von Rodeck, bekennt in seiner Eigenschaft als Verweser der Kaplaneien zu Rodeck, dass das Kloster Allerheiligen einen der genannten Kaplanei geschuldeten Zins von 3 Schilling Straßburger Pfennige, 1 Kappen, 2 Erntehühnern und 10 Eiern mit 20 Gulden abgelöst hat.