Werden. -Dr. iur. Josef Stüve, fürstl. münsterischer Hofgerichtsassessor, bekundet, daß Abt Bernhard nach dem Tod des Abts Johann ihn mit dem Lehngut gen. die Brahe im Hochstift Münster, Amt Meppen, Kirchspiel Rhede, zu Dienstmannsrecht belehnt hat. Er hat gehuldigt durch seinen Bevollmächtigten Stephan Benedikt Dingerkus, Landgerichtsschreiber des Abts, im Beisein von Johann Everhard Dingerkus, Rat und Kanzleidirektor des Abts und Ludger Albert Lauten, Rat und Kanzleisekretär des Abts. - Or., Unterschrift des Bevollmächtigten