Agatha Gräfin von Hohenlohe, Witwe, geb. Gräfin von Tübingen und Frau zu Lichteneck, Albrecht, Graf zu Hohenlohe-Langenburg und Heinrich Reichserbschenk zu Limpurg als Vormünder des Grafen Georg Friedrich von Hohenlohe-Langenburg einer- und Stättmeister und Rat der Reichsstadt Schwäbisch Hall andererseits bestätigen grundsätzlich die Festlegung ihres Vertrags von 1562 (liegt nicht im Bestand), derzufolge die vertragschließenden Parteien die "Ober- vnd Steurbarkeyt" in Gailenkirchen lediglich auf denjenigen allodialen und gültfreien Gütern für sich beanspruchen dürfen, die in diesem Stichjahr ihren dortigen Untertanen gehört haben, räumen sodann die seither durch deren private wechselseitige Gütertransaktionen verursachten Unklarheiten und Kompetenzstreitigkeiten durch die Rekonstruktion der Besitzverhältnisse von 1562 aus, die sie auf der Basis eines am Dienstag nach Exaudi (25. Mai) in Untermünkheim durchgeführten Verhörs aller Gailenkircher Güterinhaber erzielt haben (Ergebnisse detailliert in Urkunde eingefügt), und verpflichten sich, den hiermit erhobenen und beschriebenen Umfang ihrer Gerechtsame in Gailenkirchen auch künftig als unabänderlich anzusehen.