A: Hermann Schaller, Bürger zu Nürnberg. S: Stadt Nürnberg. Betreff:
Testament. Die einzelnen Verfügungen beinhalten: 1) Begräbnis in üblicher
Weise zu Sankt Gilgen. 2) Die Bestellung eines Jahrestags zu Sankt Gilgen,
bestehend aus einer gesungenen Vigil und einer gesungenen Seelmesse, für
sich, seine Eltern, seine beiden Hausfrauen und seine Kinder. 3) Die
Bezahlung seiner Schulden. 4) Seine eheliche Hausfrau Barbara erhält ihre
beiden "zuschetze" [Mitgift] nach Inhalt ihres Heiratsbriefs, ihre Kleider
und Kleinodien, einen gleichen Teil des Hausrats, wie ihn die Kinder
erhalten, und 14 rheinische Gulden Ewiggeld aus den Häusern bei seinem
Stadel, welche 14 Gulden bei ihrer Wiederverheiratung jedoch den Kindern
zufallen sollen. 5) Seine Kinder sollen seine Häuser am Heumarkt, die
Forsthube "zum Zertzagelshofe genant" (Zerzabelshof, Stadt Nürnberg), und
seine fahrenden und liegenden Güter zu gleichen Teilen unter sich teilen,
wobei vom Anteil seines Sohnes Meister Lorentz 40 Gulden, die er ihm
geliehen hat, und vom Anteil von dessen Schwester Barbara Erckl 500 Gulden,
die sie bereits als Heiratsgut erhalten hat, abzuziehen sind. 6) Sein Sohn
Meister Lorentz und dessen Schwester Barbara Erckl sollen, wenn sie dies
forderten, die Häuser am Heumarkt erhalten, da diese von ihrer Mutter
stammen. In diesem Fall sollen seine Kinder von seiner jetzigen Frau Barbara
jedoch den Zerzabelshof, den Stadel bei der Schmelzhütte und seine Äcker
beim Schoppershof, die von den Deychslern zu Lehen rühren, erhalten, da er
(A) über diese allein verfügen kann. 7) Seine Frau Barbara soll bei ihren
Kindern bleiben und ihnen als treue Mutter "vorsein" [zur Aufsicht und
Obsorge vorstehen]. 8) Jeder seiner Vormünder erhält ein Kleinod im Wert von
6 Gulden. 9) Zu Vormündern seines Geschäfts bestimmt er seine Schwäger und
Vettern Ludwig Pfintzing den Älteren, Gottlieb Volkmeir, Hans Beheim und
Andreas Wurm von Dettelbach (Lkr. Kitzingen). Siegelzeugen: Anton Rigler und
Alexius Haller