Kurfürst Philipp von der Pfalz und Bischof Johann zu Worms verleihen dem Zimmermann Hans von Bregnitz und dessen Ehefrau Else, wohnhaft zu Leinigen [Neuleiningen], und ihren Erben den Flecken beim kleinen Wag oberhalb der Walkmühle zu Leiningen zu Erbe, sodass sie dort eine Öl-, Schleifmühle oder anderes bauen können. Außerdem erhalten sie den Damm des Wags auf beiden Seiten als Viehweide, aber so, dass dem Damm kein Schaden entsteht und durch instandgehaltene Stiegel die Überquerung des Damms wie bisher möglich ist. Als Zins entrichten sie dafür jährlich zu St. Martin [= 11.11.], beginnend ab 1491, 2 Pfund Heller an den Keller zu Leiningen. Bei Säumigkeit dürfen die Aussteller den Flecken und Damm mit allen Bauten und Besserungen wieder in ihre Hände nehmen.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view