Die Brüder Gottfried, Gebhart und Andreas Edle von Brauneck-Neuhaus (Brunecke) genannt von Niuwen Huse) beurkunden, daß sie auf Rat des Andreas von Brauneck, Vetter der A., mit dem Komtur und den Brüdern des Deutshcen Ordens zu Mergentheim eine Einigung in der bestehenden Auseinandersetzung mit dem Deutschen Orden erzielt haben, und daher auf alle Ansprüche an dem Gericht (gerrichte) zu Mergentheim, vorbehaltlich etwaiger Ansprüche der von Hohenlohe (Hohenloch), Vetter der A., auf das Gericht zu Mergentheim, auf das Gemeineland (gemeinde) zu Mergentheim und zu Stuppach (Stuetbach) und auf alle Rechte zu Schillingstatt (Schillingesstat) verzichtet haben; darüber hinaus beurkunden die A., daß sie dem bereits erwähnten Komtur und den Brüdern des Deutschen Ordens ihren Turm zu Mergentheim mit der dazugehörigen Hofreite um 100 Pfund Heller verkauft haben.