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Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.1. KK Kirchenkreise
1758-1997
Zum Bestand Das Archiv des Ev. Kirchenkreises Hattingen-Witten wurde 1981 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet und 2012 überarbeitet. Es umfasst 375 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1758 bis 1997. Das Archiv liegt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandnummer 4.48.Bei dem verzeichneten Archiv handelt sich um das überwiegend vor 1950 entstandene Schriftgut. Zwar überstand das Archiv den Zweiten Weltkrieg, wurde jedoch kurz nach 1945 teilweise von den Handwerkern verheizt (s. Bericht von Dr. W. Brauns über die Nachprüfung des Synodalarchivs des Kirchenkreises Hattingen-Witten, 1951, in: LkA EKvW 4.48 Nr. 68).Das Archiv besteht aus zwei Teilen: Während die Sachakten des Kirchenkreises vorwiegend aus der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts stammen, reichen die Ortsakten einiger Kirchengemeinden weiter zurück, wie von Witten (ab 1769), Herbede (ab 1800) und Blankenstein (ab 1818). Die Akten dokumentieren die Personal-, Bau- und Vermögensverwaltung der Kirchengemeinden und bilden eine gute Ergänzung zu den Gemeindearchiven. Eine besondere Aktengruppe bilden Akten zur Verwaltung der märkisch-lutherischen Prediger-Witwenkasse Anfang/Mitte des 19. Jahrhunderts, da sie in diesem Bestand nicht zu erwarten sind.Zu erwähnen ist die älteste Archivalie des Bestandes: das "Lagerbuch" der Prediger-Witwenkasse des Amtes Blankenstein, 1758-1773. In diesem Amtsbuch sind nicht nur die Witwengelder der Kirchengemeinden des Amtes Blankenstein aufgelistet, es ist ebenso eine wichtige Quelle über die Witwen- und Waisenversorgung der Lutherischen Provinzialsynode Mark in Hagen.Die Abgabe des archivwürdigen Schriftgutes vom Kreiskirchenamt in Witten erfolgte im November 1972 und April 1981. 2011 wurden lediglich Lagerbücher einzelnen Kirchengemeinden abgegeben. Bei der Bearbeitung des Archivs der Ev. Kirchengemeinde Annen sind einige Akten „entdeckt“ worden, die allem Anschein nach in der Superintendenturverwaltung entstanden sind. Diese Akten sind in der Zeit des „Kirchenkampfes“ durch den Pfarrer Theodor Werdermann, dem „illegalen“ Superintendenten der Bekennenden Kirche in Hattingen-Witten, geführt worden. Dem Provenienzprinzip zufolge sind diese Akten in das Kirchenkreisarchiv eingegliedert (Nr. 353-369) und mit Vermerk „Akte des Pfarrers Werdermann“ versehen worden. 2012 wurde das Findbuch zum Archiv in ein Datenbankprogramm übertragen, wobei die Verzeichnungseinheiten neue Archivsignaturen erhielten. Die alte Nummerierung ergibt sich aus der unter jedem Aktentitel vermerkten Altsignatur. Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.48 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Zur Geschichte des Kirchenkreises und seiner Gemeinden Der Kirchenkreis Hattingen-Witten ist 1933 entstanden; er hat eine lange Vorgeschichte. 1612 kam die erste lutherische märkische Synode in Unna zusammen, deren Deputierten nach Klassen aufgeteilt waren. Wann sich die Klassen gebildet haben, ist nicht bekannt (Jacobson, Heinrich Friedrich Dr.: Geschichte der Quellen des evangelischen Kirchenrechts der Provinzen Rheinland und Westfalen, mit Urkunden und Regesten. - Königsberg, 1844, S. 124, 289, 896). Im Allgemeinen entsprachen die kirchlichen Klassen den politischen Ämtern. U.a. gab es die Gerichte Herbede, Witten und Stiepel sowie das Amt Blankenstein. Ende des 18. Jahrhunderts hatte das Amt Blankenstein 7 Gemeinden mit 9 Pfarrern: Hattingen mit 2 Pfarrern, Blankenstein 1, Langenberg 1, Linden 1, Niederwenigern 1, Sprockhövel 1 und Stiepel 2 (LkA EKvW 4.48 Nr. 153). Die Kirchengemeinden Witten mit einem Pfarrer und Herbede mit zwei Pfarrern waren dem Amt Bochum angeschlossen. Weil die Zahl der Klassen-Mitglieder ungleich war, änderte die Synode von 1797 die Einteilung nach politischen Ämtern und bildete sieben Klassen, u.a. die 4. Klasse Hattingen mit dem Zentralort für die Klassenversammlung Hattingen. Die Klasse Hattingen hatte 15 Gemeinden mit 19 Pfarrern: Hattingen, Niederwenigern, Langenberg, Herzkamp, Sprockhövel, Oberwenigern (Oberwengern), Stiepel, Blankenstein, Linden, Weitmar, Königssteele, Rellinghausen, Witten, Herbede, Werden. 1815 erfolgte die Gründung der Provinz Westfalen. Durch Verfügung des Konsistoriums vom 09.07.1818 wurden die Gemeinden in 16 den Landkreisen entsprechende Kirchenkreise, die sog. Diözesen, zusammengefasst, darunter Hattingen mit 12 Gemeinden (Amts-Blatt der Regierung Arnsberg, Juli 1818, S. 443-444). Die Diözese Hattingen umfasste folgende Gemeinden: Hattingen (luth. und ref.), Königssteele, Linden, Stiepel, Blankenstein, Herbede, Oberwenigern (Oberwengern), Sprockhövel, Herzkamp, Langenberg, Niederwenigern. Die Kirchengemeinden Witten, Annen-Wullen und Stockum gehörten zur Diözese Bochum, die Kirchengemeinde Rüdinghausen zur Diözese Dortmund.Am 01.11.1898 vereinigten sich die lutherische und reformierte Kirchengemeinde Hattingen zur "Evangelischen Kirchengemeinde Hattingen" (Verhandlungen betr. die Vereinigung, Anlage III: Grundlagen, 11.02.1898, in: LkA EKvW 2 Nr. 2241).Nach der kommunalen Neuordnung der Städte und Kreise 1929 verfügte der Provinzialkirchenrat der Kirchenprovinz Westfalen am 11.03.1933 die Veränderung und Neubildung von Kirchenkreisen, die zum 01.04.1933 wirksam wurde (KABl. 1933 S. 78) . Zu dem damaligen Kirchenkreis Hattingen kamen einige Gemeinden der Synode Bochum und Dortmund (Witten, Annen-Wullen, Stockum, Rüdinghausen), andere dagegen, wie Silschede, Herzkamp, Stiepel, Linden-Dahlhausen, schieden wieder aus. Auf Vorschlag der ersten Kreissynode des neuen Kirchenkreises am 15.08.1933 beschließt der Provinzialkirchenrat am 23.08.1933 dem vorläufigen sog. "Kirchenkreis N II" den Namen "Hattingen-Witten" zu geben (KABl. 1933 S. 164). Folgende 13 Gemeinden mit 29 Pfarrstellen und rund 95 000 Gemeindegliedern bildeten den neuen Kirchenkreis: Annen-Wullen mit 2 Pfarrstellen, Blankenstein 1, Bommern 1, Hattingen 6, Herbede 1, Heven 1, Königssteele 1, Niederwenigern 1, Rüdinghausen 1, Sprockhövel 1, Stockum 5, Wengern 5 und Witten 3.1937 wurde die Kirchengemeinde Königssteele dem Kirchenkreis Essen eingegliedert. Seit 1957 führt die Evangelische Kirchengemeinde Stockum den Namen "Evangelische Kirchengemeinde Witten-Stockum" (KABl. 1957 S. 100). 1959 wird Welper mit der Auspfarrung aus der Kirchengemeinde Hattingen selbständig (KABl. 1959 S. 47-48). Seit 1960 führt die Ev. Kirchengemeinde Annen-Wullen den Namen "Evangelische Kirchengemeinde Annen" (KABl. 1960 S. 18). Zum 1. Januar 1968 wurde die Ev. Kirchengemeinde Hattingen in fünf Gemeinden aufgeteilt: Ev. Johannes-Kirchengemeinde Hattingen, Ev. Kirchengemeinde Bredenscheid-Stüter, Ev. Kirchengemeinde Nierenhof, Ev. Kirchengemeinde Winz-Baak und Ev. St.-Georgs-Kirchengemeinde Hattingen (KABl. 1968 S. 1ff) . Als Rechtsnachfolger der Kirchengemeinde Hattingen entstand der Gesamtverband Evangelischer Kirchengemeinden Hattingen. Bis zum 31.12.1973 war der Gesamtverband der Träger der Kirchensteuerhoheit und hat die Verbandsgemeinden mit den erforderlichen Finanzmitteln ausgestattet. Weil einige Kirchengemeinden sich mehr Eigenständigkeit in Bezug auf ihre Steuermittel wünschten, stand 1972-1973 die Auflösung des Gesamtverbandes zur Diskussion. Schließlich kam man zur Übereinkunft, dass der Gesamtverband bestehen bleiben solle, die Kirchensteuerhoheit aber auf die Verbandsgemeinden zurück übertragen werde. Das Diakoniewerk Ruhr hat 1976 das neue Ev. Krankenhaus in Witten in Dienst gestellt. Gleichzeitig wird die Anstaltskirchengemeinde Diakoniewerk Ruhr in Witten mit einer Pfarrstelle errichtet (KABl. 1976 S. 104). 1977 wurde die Kirchengemeinde Witten geteilt (KABl. 1977 S. 137-139). Es entstanden die Ev.- Luth. Christus-Kirchengemeinde Witten, die Ev.-Luth. Johannis-Kirchengemeinde Witten und die Ev.-Luth. Martin-Luther-Kirchengemeinde Witten. Dazu kam der Gesamtverband Evangelischer Kirchengemeinden Witten, der insbesondere für die Trägerschaft der Altenwohnungen und der Friedhöfe und für gemeinsame Interessenvertretungen gebildet wurde. Zum 01.07.2005 wurde die Kirchengemeinde Blankenstein aufgehoben (KABl. 2005 S. 153). Teile der Kirchengemeinde Blankenstein sind den Kirchengemeinden Welper und Herbede zugeordnet. Die Ev. Kirchengemeinde Welper bekam den Namen " Evangelische Kirchengemeinde Welper-Blankenstein". Zum 01.01.2006 wurde die Ev. Anstaltskirchengemeinde Diakoniewerk Ruhr in Witten auf-gehoben. Zur Rechtsnachfolgerin wurde die Ev.-Luth. Johannis-Kirchengemeinde Witten bestimmt (KABl. 2005 S. 311).Zum 01.01.2006 wurden die Ev. Kirchengemeinde Heven und die Ev.-Luth. Christus-Kirchengemeinde Witten zur Ev. Trinitatis-Kirchengemeinde Witten vereinigt (KABl. 2006 S. 22). Auf der Sommersynode 2012 ist eine neue Gemeinde gegründet worden: die Creative Kirche. Sie ist als Personalgemeinde konzipiert, die Zugehörigkeit zu einer bisherigen Ortsgemeinde kann bestehen bleiben. Zum 01.01.1973 wurde das Kreiskirchenamt in Witten errichtet. Seit 2001 bildet der Kirchenkreis Hattingen-Witten zusammen mit den Kirchenkreisen Hagen und Schwelm den Gestaltungsraum IV. Zum 01.08.2008 wurde eine gemeinsame kreiskirchliche Verwaltung im Gestaltungsraum IV mit Dienstsitz in Witten beschlossen (KABl. 2008 S. 52). Zum 01.01.2023 ist der Verband der Kirchenkreise Hagen, Hattingen-Witten und Schwelm errichtet worden. Seit 2008 führt der Kirchenkreis Hattingen-Witten den Namen "Evangelischer Kirchenkreis Hattingen-Witten" (KABl. 2009 S. 36). Bielefeld, im November 2012Anna Warkentin Literatur zur Geschichte des Kirchenkreises und seiner Gemeinden (Auswahl): Manuskripte des Verwaltungsdirektors Georg Hoos zur Geschichte des Kirchenkreises, in: LKA EKvW 4.48 Nr. 338Gemeindebuch des Kirchenkreises Hattingen-Witten, Essen 1962, 113 S.Evangelische Gemeinden an der Ruhr: Der Kirchenkreis Hattingen-Witten, Wuppertal 1983, 165 S.Dr. Jens Murken: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Ihre Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, Bände 1-4, Bielefeld 2008-2019
Form und Inhalt: Zum Bestand
Das Archiv des Ev. Kirchenkreises Hattingen-Witten wurde 1981 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet und 2012 überarbeitet. Es umfasst 369 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1758 bis 1981. Das Archiv liegt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandnummer 4.48.
Bei dem verzeichneten Archiv handelt sich um das überwiegend vor 1950 entstandene Schriftgut. Zwar überstand das Archiv den Zweiten Weltkrieg, wurde jedoch kurz nach 1945 teilweise von den Handwerkern verheizt (s. Bericht von Dr. W. Brauns über die Nachprüfung des Synodalarchivs des Kirchenkreises Hattingen-Witten, 1951, in: LkA EKvW 4.48 Nr. 68).
Das Archiv besteht aus zwei Teilen: Während die Sachakten des Kirchenkreises vorwiegend aus der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts stammen, reichen die Ortsakten einiger Kirchengemeinden weiter zurück, wie von Witten (ab 1769), Herbede (ab 1800) und Blankenstein (ab 1818). Die Akten dokumentieren die Personal-, Bau- und Vermögensverwaltung der Kirchen-gemeinden und bilden eine gute Ergänzung zu den Gemeindearchiven.
Eine besondere Aktengruppe bilden Akten zur Verwaltung der märkisch-lutherischen Prediger-Witwenkasse Anfang/Mitte des 19. Jahrhunderts, da sie in diesem Bestand nicht zu erwarten sind.
Zu erwähnen ist die älteste Archivalie des Bestandes: das "Lagerbuch" der Prediger-Witwenkasse des Amtes Blankenstein, 1758-1773. In diesem Amtsbuch sind nicht nur die Witwengelder der Kirchengemeinden des Amtes Blankenstein aufgelistet, es ist ebenso eine wichtige Quelle über die Witwen- und Waisenversorgung der Lutherischen Provinzialsynode Mark in Hagen.
Die Abgabe des archivwürdigen Schriftgutes vom Kreiskirchenamt in Witten erfolgte im November 1972 und April 1981. 2011 wurden lediglich Lagerbücher einzelnen Kirchengemeinden abgegeben.
Bei der Bearbeitung des Archivs der Ev. Kirchengemeinde Annen sind einige Akten ”entdeckt“ worden, die allem Anschein nach in der Superintendenturverwaltung entstanden sind. Diese Akten sind in der Zeit des ”Kirchenkampfes“ durch den Pfarrer Theodor Werdermann, dem ”illegalen“ Superintendenten der Bekennenden Kirche in Hattingen-Witten, geführt worden. Dem Provenienzprinzip zufolge sind diese Akten in das Kirchenkreisarchiv eingegliedert (Nr. 353-369) und mit Vermerk ”Akte des Pfarrers Werdermann“ versehen worden.
2012 wurde das Findbuch zum Archiv in ein Datenbankprogramm übertragen, wobei die Verzeichnungseinheiten neue Archivsignaturen erhielten. Die alte Nummerierung ergibt sich aus der unter jedem Aktentitel vermerkten Altsignatur.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.48 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie).
Zur Geschichte des Kirchenkreises und seiner Gemeinden
Der Kirchenkreis Hattingen-Witten ist 1933 entstanden; er hat eine lange Vorgeschichte. 1612 kam die erste lutherische märkische Synode in Unna zusammen, deren Deputierten nach Klassen aufgeteilt waren. Wann sich die Klassen gebildet haben, ist nicht bekannt (Jacobson, Heinrich Friedrich Dr.: Geschichte der Quellen des evangelischen Kirchenrechts der Provinzen Rheinland und Westfalen, mit Urkunden und Regesten. - Königsberg, 1844, S. 124, 289, 896). Im Allgemeinen entsprachen die kirchlichen Klassen den politischen Ämtern. U.a. gab es die Gerichte Herbede, Witten und Stiepel sowie das Amt Blankenstein. Ende des 18. Jahrhunderts hatte das Amt Blankenstein 7 Gemeinden mit 9 Pfarrern: Hattingen mit 2 Pfarrern, Blankenstein 1, Langenberg 1, Linden 1, Niederwenigern 1, Sprockhövel 1 und Stiepel 2 (LkA EKvW 4.48 Nr. 153). Die Kirchengemeinden Witten mit einem Pfarrer und Herbede mit zwei Pfarrern waren dem Amt Bochum angeschlossen. Weil die Zahl der Klassen-Mitglieder ungleich war, änderte die Synode von 1797 die Einteilung nach politischen Ämtern und bildete sieben Klassen, u.a. die 4. Klasse Hattingen mit dem Zentralort für die Klassenversammlung Hattingen. Die Klasse Hattingen hatte 15 Gemeinden mit 19 Pfarrern: Hattingen, Niederwenigern, Langenberg, Herzkamp, Sprockhövel, Oberwenigern (Oberwengern), Stiepel, Blankenstein, Linden, Weitmar, Königssteele, Rellinghausen, Witten, Herbede, Werden.
1815 erfolgte die Gründung der Provinz Westfalen. Durch Verfügung des Konsistoriums vom 09.07.1818 wurden die Gemeinden in 16 den Landkreisen entsprechende Kirchenkreise, die sog. Diözesen, zusammengefasst, darunter Hattingen mit 12 Gemeinden (Amts-Blatt der Regierung Arnsberg, Juli 1818, S. 443-444). Die Diözese Hattingen umfasste folgende Gemeinden: Hattingen (luth. und ref.), Königssteele, Linden, Stiepel, Blankenstein, Herbede, Oberwenigern (Oberwengern), Sprockhövel, Herzkamp, Langenberg, Niederwenigern. Die Kirchengemeinden Witten, Annen-Wullen und Stockum gehörten zur Diözese Bochum, die Kirchengemeinde Rüdinghausen zur Diözese Dortmund.
Am 01.11.1898 vereinigten sich die lutherische und reformierte Kirchengemeinde Hattingen zur "Evangelischen Kirchengemeinde Hattingen" (Verhandlungen betr. die Vereinigung, Anlage III: Grundlagen, 11.02.1898, in: LkA EKvW 2 Nr. 2241).
Nach der kommunalen Neuordnung der Städte und Kreise 1929 verfügte der Provinzialkirchenrat der Kirchenprovinz Westfalen am 11.03.1933 die Veränderung und Neubildung von Kirchenkreisen, die zum 01.04.1933 wirksam wurde (KABl. 1933 S. 78) . Zu dem damaligen Kirchenkreis Hattingen kamen einige Gemeinden der Synode Bochum und Dortmund (Witten, Annen-Wullen, Stockum, Rüdinghausen), andere dagegen, wie Silschede, Herzkamp, Stiepel, Linden-Dahlhausen, schieden wieder aus. Auf Vorschlag der ersten Kreissynode des neuen Kirchenkreises am 15.08.1933 beschließt der Provinzialkirchenrat am 23.08.1933 dem vorläufigen sog. "Kirchenkreis N II" den Namen "Hattingen-Witten" zu geben (KABl. 1933 S. 164).
Folgende 13 Gemeinden mit 29 Pfarrstellen und rund 95 000 Gemeindegliedern bildeten den neuen Kirchenkreis: Annen-Wullen mit 2 Pfarrstellen, Blankenstein 1, Bommern 1, Hattingen 6, Herbede 1, Heven 1, Königssteele 1, Niederwenigern 1, Rüdinghausen 1, Sprockhövel 1, Stockum 5, Wengern 5 und Witten 3.
1937 wurde die Kirchengemeinde Königssteele dem Kirchenkreis Essen eingegliedert.
Seit 1957 führt die Evangelische Kirchengemeinde Stockum den Namen "Evangelische Kirchengemeinde Witten-Stockum" (KABl. 1957 S. 100).
1959 wird Welper mit der Auspfarrung aus der Kirchengemeinde Hattingen selbständig (KABl. 1959 S. 47-48).
Seit 1960 führt die Ev. Kirchengemeinde Annen-Wullen den Namen "Evangelische Kirchengemeinde Annen" (KABl. 1960 S. 18).
Zum 1. Januar 1968 wurde die Ev. Kirchengemeinde Hattingen in fünf Gemeinden aufgeteilt: Ev. Johannes-Kirchengemeinde Hattingen, Ev. Kirchengemeinde Bredenscheid-Stüter, Ev. Kirchengemeinde Nierenhof, Ev. Kirchengemeinde Winz-Baak und Ev. St.-Georgs-Kirchengemeinde Hattingen (KABl. 1968 S. 1ff) .
Als Rechtsnachfolger der Kirchengemeinde Hattingen entstand der Gesamtverband Evangelischer Kirchengemeinden Hattingen. Bis zum 31.12.1973 war der Gesamtverband der Träger der Kirchensteuerhoheit und hat die Verbandsgemeinden mit den erforderlichen Finanzmitteln ausgestattet. Weil einige Kirchengemeinden sich mehr Eigenständigkeit in Bezug auf ihre Steuermittel wünschten, stand 1972-1973 die Auflösung des Gesamtverbandes zur Diskussion. Schließlich kam man zur Übereinkunft, dass der Gesamtverband bestehen bleiben solle, die Kirchensteuerhoheit aber auf die Verbandsgemeinden zurück übertragen werde.
Das Diakoniewerk Ruhr hat 1976 das neue Ev. Krankenhaus in Witten in Dienst gestellt. Gleichzeitig wird die Anstaltskirchengemeinde Diakoniewerk Ruhr in Witten mit einer Pfarrstelle errichtet (KABl. 1976 S. 104).
1977 wurde die Kirchengemeinde Witten geteilt (KABl. 1977 S. 137-139). Es entstanden die Ev.- Luth. Christus-Kirchengemeinde Witten, die Ev.-Luth. Johannis-Kirchengemeinde Witten und die Ev.-Luth. Martin-Luther-Kirchengemeinde Witten. Dazu kam der Gesamtverband Evangelischer Kirchengemeinden Witten, der insbesondere für die Trägerschaft der Altenwohnungen und der Friedhöfe und für gemeinsame Interessenvertretungen gebildet wurde.
Zum 01.07.2005 wurde die Kirchengemeinde Blankenstein aufgehoben (KABl. 2005 S. 153). Teile der Kirchengemeinde Blankenstein sind den Kirchengemeinden Welper und Herbede zugeordnet. Die Ev. Kirchengemeinde Welper bekam den Namen " Evangelische Kirchengemeinde Welper-Blankenstein".
Zum 01.01.2006 wurde die Ev. Anstaltskirchengemeinde Diakoniewerk Ruhr in Witten auf-gehoben. Zur Rechtsnachfolgerin wurde die Ev.-Luth. Johannis-Kirchengemeinde Witten bestimmt (KABl. 2005 S. 311).
Zum 01.01.2006 wurden die Ev. Kirchengemeinde Heven und die Ev.-Luth. Christus-Kirchengemeinde Witten zur Ev. Trinitatis-Kirchengemeinde Witten vereinigt (KABl. 2006 S. 22).
Auf der Sommersynode 2012 ist eine neue Gemeinde gegründet worden: die Creative Kirche. Sie ist als Personalgemeinde konzipiert, die Zugehörigkeit zu einer bisherigen Ortsgemeinde kann bestehen bleiben.
Zum 01.01.1973 wurde das Kreiskirchenamt in Witten errichtet.
Seit 2001 bildet der Kirchenkreis Hattingen-Witten zusammen mit den Kirchenkreisen Hagen und Schwelm den Gestaltungsraum IV. Zum 01.08.2008 wurde eine gemeinsame kreiskirchliche Verwaltung im Gestaltungsraum IV mit Dienstsitz in Witten beschlossen (KABl. 2008 S. 52).
Seit 2008 führt der Kirchenkreis Hattingen-Witten den Namen "Evangelischer Kirchenkreis Hattingen-Witten" (KABl. 2009 S. 36).
Bielefeld, im November 2012
Anna Warkentin
Literatur zur Geschichte des Kirchenkreises und seiner Gemeinden (Auswahl):
Manuskripte des Verwaltungsdirektors Georg Hoos zur Geschichte des Kirchenkreises, in: LKA EKvW 4.48 Nr. 338
Gemeindebuch des Kirchenkreises Hattingen-Witten, Essen 1962, 113 S.
Evangelische Gemeinden an der Ruhr: Der Kirchenkreis Hattingen-Witten, Wuppertal 1983, 165 S.
Dr. Jens Murken: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Ihre Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, Bände 1-4, Bielefeld 2008-2019
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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