Roprecht, Elekt, und das Domkapitel zu Köln versöhnen und vereinbaren sich, durch Vermittlung des Junggrafen von Moers mit Herzog Johann von Kleve, Grafen von der Mark, wegen ihrer bisherigen Feindseligkeiten und zum gegenseitigen Schutz und Beistand; sodann hauptsächlich wegen des Besitzes von Kaiserswerth, Fredeburg und Bilstein für Kurköln, und von Soest und Xanten für Kleve-Mark. d. Dienstag nach Pfingsttag.