Bürgermeister, Rat, Zwölfe und Ämterdechen als Vorsteher der Gemeinheit der Stadt Bielefeld beurkunden: Am 7. Februar 1626 wurden sie dem Bürger Johann Güse 1.500 Reichstaler schuldig, von denen Güse an die beiden Uffelner Bürger Johann Potthast den Älteren und Johann Potthast den Jüngeren und dessen Bruder Jürgen Potthast, Bürger zu Bielefeld, einzelne Summen, zusammen 1.300 Taler, mit Einwilligung der Stadt am 30. Januar 1630 übertrug. Weil nun die Stadt dem Güse die restlichen 200 Reichstaler bestätigt, dem Johan Potthast d. Ä. nichts mehr, dem Johann Potthast d. J. noch 300 und Jürgen Potthast noch 700 Reichstaler, beiden zusammen demnach 1.000 Taler schuldig ist, so einigt sie sich mit Güse, den Potthasts und Dr. Gerhardt Schulen als dem Pfandbesitzer dieser Verschreibung derart, dass eine neue Obligation über 1.000 Reichstaler, für jeden der Brüder Potthast 500 Reichstaler, ausgestellt und dem Schulen übergeben wird, die sie aus den Einkünften der Stadt zu verzinsen versprechen.