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Diese kaiserliche Kommission wird zwar bis zu vogtbaren Jahren der gräflichen Pupillen zu verschieben gebeten, da aber hierauf vom Kaiser nichts, sondern den kaiserlichen Commissariis die Kommissions-Notifikation erfolgt, als wird daselbst um Prolongation des Termins angesucht, auch wegen der Einquartierung der Soldaten in diesem willfahrt, inzwischen dieser Seite auferlegt, die Documenta, Register etc. herbeizuschaffen, die Kommissions-Spesen zu gleichen Teilen zu tragen, auch bei dem fuldaischen vorigen Kommissionshof die Acta auszulassen, welches jedoch lange differiert wird

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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