Ritter Hans Truchseß zu Bichishausen (Bichhisshusen) und die Vettern ("Brüdersöhne") Ludwig, Hans und Erhart von Grafeneck (Graufenegk) verleihen dem ehrbaren Benz Zaininger von Sontheim (Sunthain) genannt Straumen die Taferne zu Ennabeuren (Enemburen) mit Haus, Hofraite und allem Zubehör, wie er sie bisher innehatte und sie an ihn kam, als Erblehen. Der Belehnte hat jährlich etwa auf Martinstag 12 Pfund Heller Blaubeurer Maß, weiter 2 Imi Veesen, 2 Imi Haber, 4 Herbsthühner, 2 Fasnachthennen und 2 "Wysattbrot" zu Weihnachten oder dafür 2 Schilling Heller zu entrichten, wovon die eine Hälfte dem zu Bichishausen, die andere denen von Grafeneck gehört. Sooft der Besitzer des Lehens wechselt, durch Tod, Verpfändung, Verkauf oder auf andere Art, sind 2 Gulden und 4 Hühner als Weglösin und 10 Gulden als Handlohn innerhalb eines Monats fällig. Der Belehnte soll die Taferne gut imstande halten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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