Hintergrund des Verfahrens ist ein Streit um den Rechtsstatus der Herrschaft (Hohen)-Limburg. Die Klage richtet sich gegen verschiedene Akte, mit denen die Autorität bentheim- limburgischer Amtsträger untergraben und die märk. Befehlsgewalt in Limburg unterstrichen werden sollten (einzeln dargestellt: Holzschlagen in der Limburger Mark verhindert; Überfall der beiden Drosten mit etlichen 100 Mann Aufgebot aus ihren Ämtern in die Grafschaft (Hohen-)Limburg zwecks Rückgabe von Sachen; Verhaftung des limburg. Gerichtsboten im Dorf Hemer (Heimen ?), Dietrich Rink; Beschlagnahme durch limburg. Jäger im Dorf Letmathe (Kr. Iserlohn) und auf dem Schloß Limburg; Schädigung der Untertanen des Dorfes Ergste (Kr. Iserlohn)). Die Kläger betonen, sich zu einem rechtlichen Austrag in der Hauptsache bereit erklärt zu haben. Die Beklagten bestreiten die Zulässigkeit des Mandates, das nur gegen Reichsunmittelbare erkannt werden könne. Das aber seien sie nicht.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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