Vor Egbert Cleyhorst, Richter des Bischofs Ludwig von Münster, bekunden der Bäcker Friedrich von Lünen (Lunen) und seine Frau Christina, münsterische Bürger, daß ihnen von Domdekan und -kapitel das von ihnen bewohnte Backhaus (domus pistrie) namens uppen Orde auf dem Spiekerhof (Spikerhove) auf Lebenszeit für drei Mark münsterischer Pfennig jährlich verpachtet worden ist, die zu den üblichen Zeiten (tempore hurarum) zu zahlen sind. Bau- und Besserungspflicht der Pächter auf eigene Kosten. Bauten und Besserungen dürfen beim Heimfall an das Domkapitel nicht entfernt werden. Zeugen: Bernhard von Emmerich (Emrike), Bernhard Cleyhorst, Sohn des Richters, Johann von Hamm (Hammone), Kämmerer des Domkapitels, und Heinrich von Bevern (Beveren), Messerschmied. Siegelankündigung des Richters. feria sexta post epiphaniam Domini

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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