Die Brüder Peter und Heinrich, Söhne des + Richard von Eltz (Elze), und ihre Schwester Johanna verzichten auf das Gut, das ihre Mutter [Kunigunde] wegen des Heiratsgeldes zu Pfand besaß, dem Vater zugebracht hatte und das mit 200 Mark brabantisch (brabenz), die zu Koblenz (Covelentze) gängig sind, von ihrem Oheim Salentin Herrn von Isenburg ausgelöst werden kann; es handelt sich um 2 Fuder Weingülte zu Metternich (Rin Mettriche) und das Gut zu Rübenach (Ryvenache); ihr Stiefvater Heinrich von Waldeck (-ecke) gen. von Battenberg hat dafür 200 Mark brabantisch Schulden der Mutter aus der Zeit vor der zweiten Ehe bezahlt. Stirbt die Mutter vor dem Stiefvater, können die Aussteller und ihr Oheim Salentin das Gut wieder auslösen; sie werden deswegen nicht gegen den Stiefvater vorgehen. Wenn die unmündigen Brüder Konrad und Johann volljährig sind, sollen sie von den Ausstellern ebenfalls zum Verzicht bewegt werden; geschieht das nicht, haben die Aussteller binnen eines Monats nach Mahnung mit 1 Knecht und 2 Pferden zum Einlager in eine Herberge zu Koblenz zu reiten, bis der Verzicht erfolgt ist; ausfallende Pferde sind zu ersetzen. Es siegeln (1) Peter und (2) Heinrich, auch für die Schwester; alle gemeinsam bitten ihre Oheime (3) Salentin Herrn zu Isenburg, (4) Johann und (5) Wilhelm Herrn zu Eltz um Mitbesiegelung. Diese kündigen ihre Siegel an.