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Klage des Dr. med. Georg Moll gegen den Ratsverwandten Johan Lobach wegen befürchteten Einsturz seines Hauses am Prinzipalmarkt
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Enthält: Klage des Dr. med. Georg Moll gegen den Ratsverwandten Johan Lobach. Die Parteien sind Nachbarn am Prinzipalmarkt. Der Beklagte hat den oberen hölzernen Teil seines Giebels durch Steine ersetzt, wie es nach seiner Behauptung der verstorbene Johan Bisping zu Kükeling vor 20 oder 30 Jahren an seinem Haus, das jetzt den Klägern gehört, durch M. Johan Blanckevordt hat machen lassen. Kläger ist angeblich beeinträchtigt durch das neue "Fensterwerk" und das aufgesetzte "Bildt", vor allem aber hält er das Mauerwerk des Beklagten für zu schwach für den Neubau und befürchtet den Einsturz seines Hauses, das mit Ankern an dem des Beklagten befestigt ist. Der Streit dreht sich später auch noch um die Benutzung eines Brunnens hinter dem Haus des Klägers und um die Undichtigkeit des Kuhstalles des Beklagten. Folgende Zeugen werden am 18. 9. 1618 durch den Lic. Kirchhoff auf dem "Richtstüblein" vernommen, nachdem sie durch den Stallmeister Herman Ieger (Jeger?) vorgeladen sind: 1) Frau Herman Flöge, geb. Christine Winters, 40 - 50 Jahre alt, wohnhaft in Galens Behausung; 2) Witwe Tünneken, geb. Gertrud Winters, 55 Jahre alt, wohnhaft in der Rosendaelstegge; 3) Arbeitsmann Johan zum Thie, genannt Johan Straßmacher, 80 Jahre alt. Aus Schriftstücken ergibt sich, das weiterhin als Zeugen gehört sind: Else Holtappel (Tochter des verstorbenen Johan Holtappel?), M. Henrich Apotheker, Elisabeth Bisping in Vechta, Henrich Bisping in Köln, Albert Gyse und Anna Kock. Schwäger des Klägers sind Peter Bertenhoff und Wilkuin Fuesting. Kläger verweist auf einen Prozess Wilbrand Plönies ./. M. Gerhard Martelli wegen eines Miststalls. Nach Behauptung des Beklagten sind das große Garten-Haus, das ihm jetzt gehört, Winters Haus, das Haus der Frau Tiazon und das Haus des Bernt Paal als Nachbarhäuser an dem streitigen Brunnen berechtigt; Winters Haus ist in den Besitz der Witwe des Johan Bolandt und des Johan Bisping übergegangen; die Witwe Bolandt hat einen Giebel gegen Lobachs Hinterhaus errichtet.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.