Maria von Croy (Croye), Gräfin zu Blankenheim, Witwe, bekennt, daß zwischen ihr und dem wohlgeborenen edlen Kuno (Conen), Junggrafen zu Manderscheid und Grafen zu Blankenheim, zu Maastricht (Trijchte) vertraglich vereinbart worden ist, daß er ihr den widderfall uns helichs geltz, nämlich 16000 oberländische rheinische Gulden bezahlen soll, und zwar in der Form, daß sie und ihre Erben den Zoll zu Schleiden und an der Maas (van der Sleyden uff der Masen) und die 200 oberländischen Gulden Mannlehens zu Limburg (Lym borch) für 9000 Gulden erhalten sollen und die restlichen 7000 Gulden als gereit für die Ausstellerin. Sie quittiert Kuno über 6000 Gulden als Abschlagszahlung, die er Dietrich von Palandt, Ritter, im Auftrag der Ausstellerin übergeben hat. Die Ausstellerin bittet, mit ihr zu siegeln Herrn Engelbrecht Nyt von Birgel, Ritter, Erbmarschall zu Jülich (Gülche), Herrn Dietrich (Detherich) von Palandt, Ritter, dessen Bruder Johann und Berthold von Plettenberg (Plettenburch). Siegelankündigung der vier Zeugen. Sr.: Ausst. und Engelbrecht Nyt von Birgel, Dietrich von Palandt, dessen Bruder Johann und Berthold von Plettenberg. Ausf. Perg. - 5 Sg. anh., 1, 3 - 5 besch., 2 ab - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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