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1.000 Gulden jährlich aus der landgräflichen Kammer zu Mannlehen oder, wenn der 1538 Belehnte zu Vacha wohnen sollte, aus den Gefällen des Kloster...
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Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von der Tann, Nr. 3
A I u, von der Tann sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe T >> Ta-To >> Tann, von der
1594 Mai 03
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 1.000 Gulden jährlich aus der landgräflichen Kammer zu Mannlehen oder, wenn der 1538 Belehnte zu Vacha wohnen sollte, aus den Gefällen des Klosters Vacha [Stadt, Wartburgkr.]. Wenn der 1538 Belehnte allerdings irgendwo anders wohnen sollte, dann sind sie aus den dortigen Amtsgefällen mit 50 Gulden zu verzinsen, die mit 1.000 Gulden ablösbar sind, und davon 50 Gulden jährliche Pension an Cathedra Petri aus der landgräflichen Kammer.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Daniel von der Tann
Belehnte/r: Hans Heinrich und Alexander von der Tann, Brüder