Zwischen dem Deutschmeister Dietrich von Cleen [Gde. Langgöns/Lkr. Gießen] und der Deutschordenskommende in Ulm [abgegangen, Bereich Bahnhofstraße 11-13, Bahnhofstraße 5, Parz. 281/1 und 281/3] auf der einen Seite sowie Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm gibt es Unstimmigkeiten. Diese betreffen zum einen das Abmessen des Getreides in der Deutschordenskommende und zum anderen die obrigkeitlichen Rechte auf den drei Selden der Kommende in Bermaringen [Stadt Blaustein/Alb-Donau-Kreis], die derzeit Johann Geilhart, Johann Hader und die Erben des Konrad Cäßlin bewirtschaften. Auf Vermittlung des Schwäbischen Bundes und mit Zustimmung beider Parteien sollen nun die drei Hauptleute des Bundes Wilhelm Güsse von Güssenberg [Ruine bei Hermaringen/Lkr. Heidenheim] zu Glött [Lkr. Dillingen], Walter von Hürnheim ("Hirnhaim") [Gde. Ederheim/Lkr. Donau-Ries] zu Hochaltingen ("Hoholtingen") [Gde. Fremdingen/Lkr. Donau-Ries], Pfleger zu Kirchberg [Illerkirchberg/Alb-Donau-Kreis], und Ulrich Arzt, Bürgermeister zu Augsburg, diese Streitigkeiten als Schiedsrichter beilegen. Nach Anhörung der Parteien entscheiden diese, dass künftig jeder Komtur oder Verwalter der Deutschordenskommende in Ulm durch seinen Keller oder Knecht den Untertanen und Hintersassen der Kommende Getreide, das er ihnen verkaufen oder leihen möchte, abmessen lassen darf. Dagegen soll Getreide, das die Kommende sonst auf den Markt bringen oder verkaufen möchte, vom städtischen Kornmesser gegen Entrichtung der üblichen Gebühr abgemessen werden. Die Stadtrechner oder wer sonst dafür von Amts wegen zuständig ist, sollen die Kornmesser anweisen, bei Anforderung unverzüglich in der Kommende zu erscheinen und dort das zum Verkauf bestimmte Getreide ohne jegliche Verzögerungen abzumessen. Zum anderen soll die Kommende Ulm dem Rat der Stadt ihre Einkünfte und sonstigen Gerechtsame auf den drei Selden in Bermaringen um 50 Gulden verkaufen, wofür auch der Deutschmeister bereits seine Zustimmung erteilt hat.