Wilhelm Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler bekundet, daß er mit Rat, Zutun und Hilfe seiner adligen Freunde, des Ferdinand zu Gravenegg, Herr zu Burgberg und Marschalkszimmern, Hofrichteramtsverwalter zu Rottweil, des Hans Christoph von Werdenstein zu Eberspach, Erbcammerer des Stifts Kempten, des Hans von und zu Werdenstein und Neidegg und des Samuel Knibs des Jüngeren, Bürger und Spitalschreiber zu Ravensburg, zur Abwendung seines großen Schadens um 20000 Gulden dem Herrn Andreas von Österreich, Kardinal von S. Maria Nova, Bischof von Konstanz und Brixen, Herr der Reichenau, Administrator der Stifte Murbach und Luders, Markgraf zu Burgau, Landgraf zu Nellenburg und Gubernator der vorderösterr. Lande, sowie dem Stift Konstanz seinen eigentümlichen Flecken Einhart mit der niederen Gerichtsbarkeit, Zwing und Bann, Frevel und Bußen samt dem Zehnten, das jus patronatus, die Widern, den Kelnhof und die Mühle, was er bisher vom Hochstift Konstanz zu Lehen innegehabt, nun aber durch Tausch mit dem halben Dorflein Bittelschieß zu Eigen gemacht wurde, ferner alle seine eignen Höfe und Güter mit Zugehörungen und Rechten, mit Fischwassern, leibeigenen Leuten, Hölzern und was dazu gehört und auch mit Zinsen, Renten und Nutzungen, mit Fronen und Diensten, Leib- und Nachsteuern, Vogtrechten, Schätzungen, Anlagen, und wie das alles in einem eigens darüber aufgerichteten Urbar enthalten ist, auch das, was nicht darin enthalten ist und wie das seine Eltern vor ihm innehatten, verkauft hat. Er entläßt seine Untertanen ihrer Pflichten und weist sie dem Stift Konstanz als ihrer ordentl. Obrigkeit zu und versichert, daß er weder für sich noch für seine Schwestern oder jemand anders eine Verschreibung auf das Dorf Einhart ausgestellt hat und daß er alle Urkunden, Dokumente, Privilegien, Kauf- und andere Briefe samt einem besiegelten Saalbuch, in dem alle Rechte enthalten sind, mit übergeben hat