Die wegen der Landeshoheit und Jurisdiktion über das in dem erfurtischen Ort Großvargula liegende, bei der hiesigen Landesregierung zu Lehn gehende Rittergut gleichen Namens, auch des dortigen Jagdregals halber zuerst mit dem erfurtischen Befehlshabern. nachher mit den königlich preußischen Behörden und neuerlich mit der dem erfurtischen Gebiet französischerseits provisorisch vorgesetzten Kriegs- und Domänenkammer zu Heiligenstadt obgewalteten Differenzen