1.) Die peinliche Gerichtsbarkeit zu Elmarshausen [Stadtteil von Wolfhagen, Lkr. Kassel] im Haus und dessen Bezirk, soweit der unstrittig und erwi...
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Urk. 14, 8477
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von der Malsburg, Nr. 3
A I u, von der Malsburg sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe M >> Ma >> Malsburg, von der >> 1800-1849
1824 Mai 17
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 1.) Die peinliche Gerichtsbarkeit zu Elmarshausen [Stadtteil von Wolfhagen, Lkr. Kassel] im Haus und dessen Bezirk, soweit der unstrittig und erwiesen ist; 2.) 14 Hufen Land zu Obermeiser [Ortsteil der Gem. Calden, Lkr. Kassel]; 3.) zwei Hufen Land und eine Wiese zu Zwergen [Stadtteil von Liebenau, Lkr. Kassel], die von alters her vom Kloster Helmarshausen zu Lehen gegeben worden sind, allerdings mit dem Bescheid, dass die Belehnten zu Elmarshausen weder Galgen oder Räder noch irgendein anderes (signum iustitiae) aufrichten oder auch die Missetäter daselbst, sondern nur in Breuna und Oberlistingen, verfolgen und verurteilen lassen sollen. Die Güter werden als ein neues Mannlehen vergeben, jedoch laut des zwischen den Beamten zu Zierenberg und Wolfhagen sowie der Familie von der Malsburg geschlossenen Vertrages vom 20. November 1595.
Belehnte/r: Christian Karl von der Malsburg, Oberst, Sohn des verstorbenen August Karl von der Malsburg, Theodor Gottlob Heinrich Otto von der Malsburg, Sohn des verstorbenen Franz Albrecht Karl Otto von der Malsburg, Heinrich Friedrich Wilhelm Otto und Wilhelm Ludwig Ernst Otto von der Malsburg, Söhne des verstorbenen Konrad Friedrich Gottlob von der Malsburg, Friedrich Ernst Georg und Karl Levin Wilhelm Philipp von der Malsburg, Söhne des verstorbenen Friedrich Wilhelm von der Malsburg
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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