Herzog Wilhelm von Berg bekundet, daß er sich mit dem Erzbischof Friedrich dahin verglichen habe, daß über ihre beiderseitigen Gerechtsame zu Hilden und Haan, sowie zu Deutz und in den zugehörigen Dörfern die Schöffen des einen und anderen Ortes ihr Weistum geben und der Bischof von Osnabrück und Heinrich von Fleckenstein entscheiden sollen, wenn einer von ihnen Beiden behaupten möchte, mehr Recht zu besitzen, als die Schöffen ihm zugewiesen; ferner daß sie wegen des Königsforstes, der Festungsanlagen zu Remagen und wegen der gegenseitig angehörigen Leute in den Ämtern zu Wied, Wolkenburg, Neuerburg und Bonn ähnliche Kompromisse getroffen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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