Abt, Dekan und Konvent des Klosters Fulda sowie Graf Georg von Henneberg vereinbaren, dass der Graf von Henneberg das ganze Schloss Saaleck mit der Cent und drei Viertel der Stadt Hammelburg vom Grafen von Rieneck auslösen und als Pfand besitzen soll. Die restliche zur Auslösung notwendige Summe soll das Kloster Fulda selbst aufbringen und dafür ein Viertel der Stadt Hammelburg behalten.

Vollständigen Titel anzeigen
Staatsarchiv Würzburg
Loading...