Urk. von 1732 August 2. (Nr. 286/1a): Festung Jülich Johann Raab von Haxthausen, des hl. Röm. Reichs Generalfeldmarschall, Leutnant, kurpfälzischer Generalfeldzeugmeister, kommandierender General der in den Fürstentümern Jülich und Berg liegenden Truppen und Gouverneur der Festung Jülich, bekundet die Errichtung eines Testaments. Es soll ein Jahrgedächtnis in der Kirche zu Groß-Winternheim, auch für seine + Efr. Margaretha Concordia geb. von Sürgenstein, seine + Tochter Maria Theresia Josepha Ulner von Dieburg und alle Verwandten an seinem (zukünftigen) Todestag eingerichtet werden, und zwar durch Franz Pleickard Ulner von Dieburg, kurpfälzischer Kämmerer, Geheimer Rat, Regierungsrat Vizepräsident und dessen Söhne aus der Ehe mit der + Maria Theresia Josepha geb. von Haxthausen. Die von ihm und seinem Sohn Joseph Clemens Maria hinterlassenen Schulden sollen von Franz Pleickard als eingesetztem Testamentsvollstrecker aus dem Nachlass beglichen werden. Hauptmann von Rauschenberg vermache er 400 Rhein. Florin (vgl. Urk. vom 20.7.1725 [StadtA Wo Abt. 159-U Nr. 286/2] und 7.3.1729 [StadtA Wo Abt. 159-U Nr. 286/3]), genanntes Silberwerk, Toilettenutensilien, Waffen, sein bestes Kamisol, worüber er dem von Rauschenberg einen Donationsschein ausgestellt habe. Ferner legiert er genannte. Summen, Kleidung und Leinen seinem Kammerdiener Johann Böhm, seinem Lakaien Hans Adam. Die fünf Töchter (Margaretha Dorothea Josepha, Augusta Elisabetha Sophia, Philippina Barbara, Maria Anna Franziska, Theresia Fidonia) seiner + Tochter Maria Theresia Josepha sollen wie von dieser schon festgelegt, das von ihm ausgezahlte Heiratsgut und andere Gelder, zusammen 11.000 Rhein. Florin (s. Urk. vom 12.6.1731, StadtA Wo Abt. 285/1) und für den Verzicht auf sonstiges zugunsten des Ulnerischen Mannesstammes zusätzlich jede 500 Rhein. Silberflorin dergestalt erhalten, dass diese ihnen bei Anspruch zukommen können, jedoch nicht eher als bis seine Efr. geb. von Bongart und die Ww. seines + Sohns, beide geb. Freiinnen von Bettendorf, gestorben oder seine Güter zu Groß-Winternheim und Hangen-Wahlheim vom "leibzüchtigem wittibsitzlichem" Genuss befreit sind. Als Erben für alles nach Abzug der Legate übriggebliebene Gut setze er die beiden Enkel Johann Wilhelm und Karl Philipp (Joseph) Ulner von Dieburg, Söhne seiner + Tochter, ein, mit der Anordnung, dass seine Immobilien insbesondere seine Güter zu Groß-Winternheim und Hangen-Wahlheim, die ihm sein + Vetter Simon Hilmar von Haxthausen, Obermarschall zu Paderborn, testamentarisch vermacht habe und das auf dem Gut Dedinghausen haftende Kapital von 4000 Reichstaler zur Erhaltung und Aufnahme des Ulnerischen Mannesstammes seinen Enkeln Johann Wilhelm und Karl Philipp und deren männlichen Deszendenten unter gänzlichem Ausschluss des weiblichen Geschlechts "iure perpetui fideicommissi masculini familiae aut alias omni meliori modo" verbleiben soll, wobei er seinem Schwiegersohn die Möglichkeit einer Teilung innerhalb des männliches Ulnerischen Stammes durchzuführen eingeräumt habe. Seiner Efr. Maria Franziska geb. Freiin von Bongart zu Pfaffendorf und der Ww. seines Sohnes Anna Margaretha Sedonia geb. Freiin von Bettendorf soll bzgl. deren Wittum gemäß der Eheverträge verfahren werden. Sollte das Testament als solches keinen Bestand haben, soll es Kraft haben als Kodizill, Fideicomiss oder als eine priviligierte dispositio vel divisio inter liberos aut descendentes. Sg. : A.; aufgedr. Rotlacksg. auf grüner Schnur; in dors. Beglaubigungsvermerk des Notars, Zeugensg. und Stempel S. Urk. Vom 2.8. 1732 (StadtA Wo Abt. 159-U Nr. 286/1b) und 25.11.1733 (StadtA Wo Abt. 159-U Nr. 286/1c) Urk. von 1732 August 2. (Nr. 286/1b): Festung Jülich Johannes Petrus Steprath, apostolischer und kaiserlicher zu Düsseldorf immatrikulierter Notar, beurkundet, dass vor ihm und Zeugen Johann Raab von Haxthausen mit seinem eigenhändig geschriebenen, verschlossenen, gesiegelten Testament erschienen sei und er (der A.) sowie Testament- und Notarszeugen dieses mit Siegel (Notar) und Unterschriften bestätigt haben. Z.: J. F. Dermitz; De Maffei; Wernerus Godschalck; J. W. Steprath Dr. Johannes Petrus Steprath, Notar Sg.: Johann Raab von Haxthausen 3 Sg., fünf Zeugen; in dosso des Testaments vom 2.8.1732;s. auch Urk. vom 25.11.1733; acht aufgedr. Rotlacksg. Uss.: sechs Sg. Urk. von 1733 November 25. (Nr. 286/1c): Mainz Der Rat der Oberrheinischen Reichsritterschaft bekundet, dass vor ihm das Testament des Johann Raab von Haxthausen veröffentlicht worden sei (Veröffentlichungsvermerk auf der Rückseite des vorher verschlossenen Testaments des Johann Raab von Haxthausen vom 2.8.1732)

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