Urkunde 62
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5WV 021B Stift St. Goar Stift St. Goar
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27.5.1545
Regest: Vor Schultheiß und Schöffen des Gerichts zu Niederwalmach (Nieder-Wallmenach) verkaufen die Eheleute Mirtin Hobman und seine Frau Otilg und Thilnbergs Clais und seine Frau Anna dem Dechanten, den Stiftsherrn und Vikaren des Stifts zu Sant Gewer in ihre gemeine Präsenz 18 Albus Jahrzins Redermünze, fällig jährlich zu Pfingsten, für 15 Gulden und setzen als Unterpfand Peter (!) und seine Frau Otilie eine Wiese in Alwiesen (Anlieger: oben Wenn Clais, unten Heln Peter), ferner eine Wiese in Alwiese ”uff unserm g.h.“ mit einem Bruch darin, ferner ein Ackerstück, stößt in den Mulenweg (Angrenzer: oben ”unser g.h.“), ferner die breidt Wiese (Angrenzer: oben u.g.h., unten Johan Müller), stößt under fuelen stroudt; Dillenbergs Clais und Anna setzen als Unterpfand 1 Stück uff der Hoe, ”ist ein sother innen, des sall Mirtin obgen. und seine erben hauptman und stam sein“. Es siegelt das Gericht. Datum anno domimi 1545 uff pingst mitwochen. Org. (deutsch) Perg. Siegel fehlt.
Urkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:24 MEZ