Der Cardinalpresbyter von St. Martus, Wilhelm, beauftragt den Bischof von Speyer oder dessen Vikar in Abwesenheit des Großpönitentiars Jordanes, Bischof von Alba, Markgraf Bernhard und Gotzo, Schultheiß zu Baden, von der wegen Gefangennehmung eines Priesters verhängten Excommunikation nach Freilassung des letzteren zu absolvieren.