Papst Paul [II.] gestattet dem Würzburger Domherren Georg von Ellrichshausen die Beichte wegen der ihm zur Last gelegten Ketzerei, Aufruhr gegen den Papst, den Bischof und andere Prälaten sowie Verwüstungen von Gebieten, die der römischen Kirche unmittelbar untertan sind, abzulegen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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