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Klage des Dr. Bernard Kerckering ./. Ratsherrn Wilbrand Plönies zu Ossenbeck. Johan Plönies zu Ossenbeck vermachte - wie der Kläger das Testament auslegt -seiner Frau Helene von Hausen den Nießbrauch an seinem Nachlass und setzte zu Erben ein seine Brudersöhne Herman und Wilbrand Plönies. Letzterer ist der Beklagte. Herman Plönies war mit Elisabeth von Hausen, der jetzigen Frau des Klägers, verheiratet; sein Erbe wurde sein Sohn Johan, der minderjährig starb und von seiner Mutter beerbt wurde. Der Kläger verlangt daher namens seiner Frau die Herausgabe der Hälfte des Nachlasses des alten Johan Plönies vom Beklagten. Dieser behauptet, Johan Plönies habe seine Frau als Vorerbin und ihn und seinen Bruder Herman als Nacherben eingesetzt; Herman sei vor der Frau gestorben, er (der Beklagte) habe daher die ganze Erbschaft verlangt.

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Stadtarchiv Münster
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