Vertrag vom 29. Mai 1832 mit dem Mühlenmeister Fischer in Niebel über die Zession der der dortigen Mühle zustehenden Berechtigung zur freien Anfuhr der erforderlichen Mühlensteine gegen Erlass eines Teils des auf der Mühle haftenden Kanons

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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