Die Herzöge Bernd und Hinric von Braunschweig und Lüneburg bekennen,
dass sie sich mit den Städten Lüneburg und Hannover ausgesöhnt haben, und
überweisen als Sicherheit dafür den Städten Lübeck, Hamburg, Lüneburg und
Hannover auf 10 Jahre die Schlösser Horburg, Lüdershausen (Luderdeshusen) und
Bleckede (Blekede), welche die Städte von den derzeitigen Inhabern auslösen
dürfen. Höchstgrenzen für Baukosten zu den Schlössern werden festgesetzt und
ein Schiedsgericht für etwaige Streitigkeiten bestimmt.