Die Ulmer Bürgerin Agnes Zimmermann genannt von Riedheim ("Riethain") [Stadt Leipheim/Lkr. Günzburg] vermacht der Pfarrkirchenbaupflege in Ulm als Schenkung im Todesfall einen jährlichen Zins von 10 Schilling Würzburger Pfennigen Ulmer Stadtwährung. Dieser gefällt von Haus und Hofstatt der Kekin in Ulm am Gries. Nach ihrem Tod fällt dieser Zins ohne Einspruchsmöglichkeit ihrer Erben an die Baupflege.