Wolfgang Sigmund Böcklin von Böcklinsau verfügt für den Fall seines Todes die Errichtung des folgenden Testamentes: Er befiehlt seine Seele Gott und seinen Leichnam der Erde zu einem christadeligen Begräbnis. Den Hausarmen zu Bischheim am Saum vermacht er 100 fl., die unter diese aufzuteilen sind, seiner bisherigen Dienstmagd Anna Maria Hoserin, Ehefrau des Maurers, Steinmetzen und Bürgers daselbst, Johann Maurer, 300 fl., auch wenn sie zum Zeitpunkt seines Todes nicht mehr in seinen Diensten stehen sollte oder ihren Kindern, sollte sie dann bereits verstorben sein. Zum Haupterben über alles, was nach Abzug der Schulden übrigbleibt, setzt er seinen Bruder Jakob Christoph Böcklin, derzeit zu Rust wohnhaft, ein, mit der Auflage, dass er zwar liegende und fahrende Güter in Besitz nehmen, nicht aber die Freiheit haben soll, die Immobilien zu veräußern oder zu belasten, da der Erblasser diese in einen Fideikommis und Stammgut einzubringen wünscht. Sollte der Bruder bei seinem Ableben keinen ehelichen Sohn hinterlassen, so geht die Hinterlassenschaft an des Ausstellers Vetter Philipp Reinhard von Berstett zu Berstett, dann auf dessen ältesten Sohn etc. über. Sollte auch dessen Stamm erlöschen, so geht alles an Wilhelm Jakob von Berstett, Fünfzehner des Beständigen Regiments zu Straßburg, wobei sich der Besitz grundsätzlich auf den jeweils ältesten Sohn vererben soll. (undatiertes Or., jede Seite unterschrieben, kein S.) Nachschriften: 1748, März 28 bezeugt zu Straßburg Wolfgang Sigmund Böcklin von Böcklinsau, dass in dem vorstehenden verschlossenen Libell sein letzter Wille enthalten sei. Zeugen sind Johann Reichard Wagner, Dreher, Johann Adam Vierling, Dreher, Antoni Hilpert, consigne, Georg Christian Ensfelter, Schwarzbeck, Johann Philipp Geyßler, Buchbinder, Johann Daniel Spach, Glaser, und Johann Jakob Ratz, Schneider, als Zeugen (alle m. U.) sowie Mathias Koch, Notar, 1748, März 28 nachmittags zwischen 3, 4 und 5 Uhr zu Straßburg in dem vom Nota bewohnten, an dem Hauer- und Kößelgässlein gelegenen Haus in der mittleren Stube, deren Fenster auf die beiden Gäßlein gehen, bittet Wolfgang Sigmund Böcklin vor dem Notar Mathias Koch und den oben genannten Zeugen, seinen in einem verschlossenen Libell enthaltenen letzten Willen, das er ihnen vorlegt, zu bestätigen, was auch geschieht. Zeugen für die Unterschriften sind Johann Georg Brehmer und Johann Dominik Feuerbach. 1755 (September) nachmittags um 3 Uhr in der Ritterstuben beurkundet Friedrich Ferdinand von Dettlingen, Rat und Ausschuß der elsässischen Ritterschaft, dass auf Bitten des Mathias Koch, geschworenen Notars der Stadt Straßburg und Inventarschreibers der unterelsässischen Ritterschaft, das diesem anvertraute Testament des nunmehr verstorbenen Wolfgang Sigmund Böcklin hat eröffnen und verlesen lassen und es zur weiteren Verwendung dem Notar wieder übergeben hat. Mit Unterschrift des Ausstellers, Friedrich Heinrich von Bock, ....Streit von Immendingen, Philipp Konrad Joham von Mundolsheim als Bevollmächtigtem für Herrn und Frau von Berstett, des Kommandanten von Reich und des Herrn von Böckel (am 21. September), des Lizentiaten Holzapfel als Bevollmächtigtem des Leopold Samson von Ratsamhausen, ...Richtenberger als Bevollmächtigtem von Fräulein Maria Sophia Böcklin von Böcklinsau, des Notars Mathias Koch und des Sekretärs Brobeque (am 12. Juli). Kop. Pap. Lib. 20 Bll., davon 1 unbeschrieben, begl. am 17. September 1755 zu Straßburg durch den Notar Mathias Koch m. S. und U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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