Heinrich Neurat (Nurat) bekundet, dass er auf "abenture" im Gebiet derer von Beilstein am Wolfstein (des von Bylstein gebiet am Wolffsteyn) geritten war, dort eine Person niedergeworfen, gefangengenommen und ihre Habe im Wert von etwa 40 Gulden genommen hatte. Nachdem sich herausgestellt hatte, dass die Person dem Herzog von Sachsen zusteht, war Heinrich in die Ungnade und das Gefängnis Kurfürst Philipps von der Pfalz geraten, worin er "gut zitt" lag, bis er auf Ersuchen seiner lieben Herren und Junker entlassen worden ist. Der Aussteller verpflichtet sich deswegen mit Urfehde dahin, dass er auf Lebtag nichts gegen den Pfalzgrafen, dessen Land, Leute und Schirmverwandte unternehmen wird, bei Streitigkeiten mit diesen den Rechtsgang vor dem Hofgericht des Pfalzgrafen oder den gewiesenen Instanzen beschreiten will und seine Gefangenschaft in keiner Weise, insbesondere nicht gegen Leute des Herzogs von Sachsen, rächen wird. Weiter verspricht er bei rechter Feldsicherheit, die genommene Habe binnen Monatsfrist zurückzugeben. Heinrich schwört eidlich, diese Artikel treu einzuhalten und auf alle Appellationen an weltliche und geistliche Gerichte, insbesondere auch "des heimlichen gerichts" [westfälische Gerichte], zu verzichten. Da er kein eigenes Siegel hat, bittet er den pfalzgräflichen Kammermeister Eberhard von Gemmingen, den Haushofmeister Hans von Emershofen sowie Hartmann Ulner von Dieburg, seine lieben Junker, um Besiegelung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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