Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet die Abmachung seiner Räte in Streitigkeiten zwischen Daniel Röder als Kurator von Margarethe [von Landeck], der Witwe des Gerhard Ulner von Dieburg, und deren Tochter Margarethe einer- sowie Ulrich Ulner von Dieburg andererseits, die sich nach dem Tod von Hartmann Ulner (+) begeben haben. Daniel hatte für die Witwe und das Kind die Hälfte an Hartmanns Gütern und Habe sowie ausstehende Gülten gefordert. Ulrich verwies auf das Testament Hartmanns, wonach er dies ungehindert vollstrecken und der Witwe und dem Kind das Notwendige zukommen lassen solle. Die Räte entscheiden: 1. Ulrich soll dem Kind 30 Gulden Gülte überweisen. Dies soll mittels Ulrichs bereits vorhandenem Gültbrief über 60 Gulden geschehen, die jährlich zu Ostern auf der Pfalz fällig sind. [2.] Die Tochter soll für die ihr testamentarisch vermachten 1.000 Gulden Hauptgeld und 50 Gulden Gülte einen anderen Gültbrief von der Pfalz erhalten. Diese Gülte ist jährlich zu Cathedra Petri [= 22.2.] mit 100 Gulden Gülte fällig. Der Brief soll zur gemeinen Hand hinterlegt werden. [3.] Beide Seiten bitten darum, dass der Pfalzgraf den nachfolgenden Artikel gesondert verschreibt. [4.] Über die Rechnungen, die beide Seiten begehren, sollen Philipp Forstmeister, Thomas Röder, der Protonotar Alexander Bellendörfer (Pelndorffer) und der Heidelberger Landschreiber Hans Berger entscheiden. Bei der Rechnungsprüfung überstiegen die Ausgaben von 229 Gulden 1 Albus 2 Pfennig die Einnahmen von 157 Gulden 21 Albus um 51 Gulden 1 Albus und 4 Pfennig Diese Rechnungsschuld soll mit 50 ausstehenden Gulden Ulrich zukommen. [5.] Damit sind beide Seiten miteinander auch um alle bisherigen Kosten und Schäden geschlichtet. [6.] Die Witwe verbleibt bei ihrem Wittum und Ulrich bei Hartmanns Testament.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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