Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich schreiben an Graf Ulrich V. über den Streit zwischen ihrem Mitbürger Ital Gebhart und Graf Eberhard V. Gebhart hatte durch Urteil vor dem Hofgericht Rottweil als nächster Erbe seine Einsetzung in das Erbe und Gut der Ellin Auberin zu Urach erwirkt; das Urteil war aber von Graf Eberhard V. als Landesherrn der Erblasserin nicht anerkannt. Zürich bittet Graf Ulrich V. um Vermittlung bei seinem Vetter.