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Bernhard Hartmann, Prior und Kustos (custor) des reformierten
Konvents von Fulda, bekundet für sich und alle seine Nachfolger, dass er
dem Johann ...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1621-1630
1628 November 14
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel in Holzkapsel (beschädigt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der geben und geschehen ist den vierzehenden tag monaths Novembris deß sechszehnnhundert achtundtzweintzig
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Bernhard Hartmann, Prior und Kustos (custor) des reformierten Konvents von Fulda, bekundet für sich und alle seine Nachfolger, dass er dem Johann (Hanß) Fischer aus Neukirchen an der Haun auf dessen Bitten hin als Lehnsträger den vierten Teil der Küsterhube (cüstors hueben) in Mauers mit allem Zubehör verliehen hat. Diese Hube hat zuvor Jakob Fischer als Lehnsträger innegehabt; sie gehört jedoch zum Lehnsgut jedes Küsters des Klosters. Johann Fischer und seine Erben bekommen die Hube mit allen Rechten und allem Nutzen nach fuldischem Lehnrecht verliehen. Ohne Wissen des Kustos oder seiner Erben darf dieses Lehen nicht aufgeteilt oder verpfändet werden, sondern muss in gutem Zustand gehalten werden. Sobald sie eingefordert werden, müssen die Lehnsträger dem Kustos die verlangten Dienste leisten. Für dieses Lehen ist Johann Fischer nach Ausweis des Erbregisters ferner verpflichtet, dem Kustos einen Erbzins in den Konvent von Fulda zu entrichten. Der Lehnsträger soll sich auch sonst dienstbar gegen seinen Herrn zeigen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Amtssiegel des Kustos
Datumszeile z. T. unter der Plica.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.